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Vorstellung „Gehölzerlass“ Brandenburg (2024)

Tagungsbeitrag des Brandenburgischen Alleen-Kolloquiums 2024

Zusammenfassung:
Christine Ott (MLEUV) präsentierte den neuen „Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zum Vollzug von § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes -Gebietseigene Gehölze“ (Gehölzerlass Brandenburg) des Landes Brandenburg, der Verfahren in der Gehölzreproduktion erleichtert und beschleunigt, die Anerkennung von Erntebeständen und Herkunftsnachweisen standardisiert sowie die Verwendung gebietseigener Gehölze regelt. Der Erlass berücksichtigt auch Sonderfälle wie Obstbaumreihen oder denkmalgeschützte Alleen. Hinsichtlich klimaresilienter Baumarten wird durch das MLEUV geprüft, ob eine Artenliste naturschutzfachlich unbedenklicher Gehölze zukünftig erstellt und angewendet werden kann.

Autorin: Christine Ott, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Jahr: 2024
Titel: Vorstellung „Gehölzerlass“ Brandenburg

(in Kürze folgt die Veröffentlichung des Tagungsbandes und damit ein ausformulierter Text)

Beitrag erstellt von:

Straßenbäume und Alleen