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Alleenschutz in Brandenburg- Möglichkeiten und Defizite bei der Sicherung der Alleenbestände (2023)

Tagungsbeitrag

Zusammenfassung:
Brandenburg ist das Land mit den meisten Alleen in Deutschland. Diese Alleen haben vor allem durch ihre großen alten Bäume und als Verbindungsstrukturen in offenen Landschaften eine außergewöhnliche Bedeutung für Ökologie und Kulturgeschichte. So entdeckten etwa Reike und Lembcke (2021) in einer Allee 341 verschiedene Käferarten. Kein Wunder, dass die Alleen durch Naturschutzgesetze geschützt sind mit dem Ziel, den Baumbestand entlang der Straßen zu erhalten. Für jeden verlorenen Baum muss mindestens ein neuer Baum gepflanzt werden, um die Alleen zu erhalten. Doch die Definition einer geschützten Allee ist bisher nicht eindeutig, was zu Konflikten führt. Weitere schwere Konflikte entstehen, weil alte Alleebäume in einem Abstand von weniger als einem Meter zur Straße stehen, die geltenden Gesetze aber vorschreiben, dass Bäume in einem Abstand von mehr als 4,5 Metern zur Straße gepflanzt werden müssen. Die für einen solchen Abstand benötigten Flächen gehören nicht zur Straße, was die Entwicklung neuer Alleen erschwert.
Seit 2007 existiert eine Konzeption zum Schutz der Alleen. Demnach ist es nicht mehr nötig, jeden einzelnen Baum zu ersetzen, sondern ganze Alleenabschnitte. Erklärtes Ziel war es, jedes Jahr 30 Kilometer neue Alleen zu pflanzen. Auf diese Weise wurde es jedoch sehr schwierig, zu kontrollieren, ob Bäume ersetzt wurden. Außer in den ersten beiden Jahren wurde das Ziel von 30 Kilometern neuer Alleen in keinem Jahr erreicht. Das schlechteste Ergebnis lieferte das Jahr 2021, in dem nur 4,5 Kilometer neue Alleen angelegt wurden.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Alleenkonzeption aus dem Jahr 2007 viel zu schwach ist, um den gesetzlichen Schutz der Alleebäume zu erfüllen; selbst dieses unbefriedigende Konzept wird bei der Behandlung von Straßen nicht umgesetzt.
Der NABU Brandenburg fordert deshalb: eine Definition einer Baumreihe als Allee ab 50 Meter, den vollen Schutz gemäß § 17 des brandenburgischen Naturschutzgesetzes, die konsequente Nutzung aller Instrumente, um mehr Platz für die Anpflanzung von Bäumen entlang von Straßen zu erhalten, mehr Flexibilität bei den Abständen zwischen Straße und Bäumen, die Pflanzung von Alleen an allen Straßentypen sowie einen Fond für Alleen.

Autor: Björn Ellner
Jahr: 2023
Titel: Alleenschutz in Brandenburg
Untertitel: Möglichkeiten und Defizite bei der Sicherung der Alleenbestände
Seiten: 129-139

In:
Titel:
2. Berlin-Brandenburger Alleentagung. Fachtagung für Alleen und Straßenbäume.
Herausgeber: Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V.
Auflage: Großbeerener Grünbeiträge Nr. 27
Ort: Großbeeren
Quellenart: Tagungsband

Beitrag erstellt von:

Alleen im Wandel