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Einzuhaltendes Lichtraumprofil auf landwirtschaftlichem Weg (2025)

In diesem Artikel wird ein Fall vor dem Landgericht Gießen durch den Juristen Rainer Hilsberg eingeordnet. Bei dem Fall handelt es sich um einen Landwirt, der mit seinem Traktor samt Heckmähwerk bei Dunkelheit einen landwirtschaftlichen Weg befuhr. Dabei sei das Mähwerk an einem in die Fahrbahn ragendem Ast in etwa 3-3,5 m Höhe hängengeblieben, wobei ein Schaden von ungefähr 10.000 € entstanden sei. Der Landwirt erhob einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, was jedoch durch das Landgericht Gießen abgewiesen wurde. Das OLG Frankfurt a. M. wies den Kläger auf geringe Erfolgschancen hin, worauf dieser seine Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts zurücknahm.

Erklärung der mangelnden Erfolgsaussichten
Der Verkehr kann laut der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte nur bei Straßen mit erheblichem Verkehrsaufkommen auf einen gesicherten Luftraum über der Fahrbahn bis in 4 m Höhe vertrauen. Zu diesen Straßen gehören Bundesstraßen und Autobahnen, da hier keine besondere Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden auf den Luftraum über der Straße verlangt werden könne. Auf landwirtschaftlichen Wegen, also Straßen von minderer Bedeutung, wird somit erwartet, dass Fahrzeugführende langsam fahren und den Luftraum beobachten.
Daraus ergibt sich außerdem, dass die Stadt nicht in der Pflicht steht, den Luftraum über der betreffenden Straße bis in eine Höhe von 4 m zu sichern und Äste in diesem Bereich zu beseitigen. Somit hat auch die Behauptung des Landwirts, er habe den Ast in der Dunkelheit nicht erkennen können, keine Relevanz.

Rainer Hilsberg betont abschließend, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht umfasst, dass jede mögliche Gefahr beseitigt und der Luftraum generell bis in 4 m Höhe freigehalten werden muss. In welchem Umfang der Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen zum Schutz des Straßenraums ergreifen muss wird nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und folgenden Kriterien festgelegt:

  • Verkehrsbedeutung der Straße
  • Fahrbahnbreite
  • Erkennbarkeit der Gefahrenstelle
  • Höhe des hineinragenden Astes
  • Abwägung zwischen Belangen der Verkehrssicherheit und ökologischem Interesse an der Baumerhaltung

Die Zeitschrift können Sie hier erwerben:

Autor*in: Ltd. RD Rainer Hilsberg
Jahr: 2025
Titel: Einzuhaltendes Lichtraumprofil auf landwirtschaftlichem Weg
Seiten: 48-49

In:
Titel: 
AFZ Der Wald: Forschen. Wissen. Verstehen.
Auflage: 12/2025
Verlag: Deutscher Landwirtschaftsverlag
Ort: München
ISSN: 1430-2713
Quellenart: Fachzeitschrift

Beitrag erstellt von:

Baumumfeld