Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) sind ein umfassendes Regelwerk, das seit vielen Jahren als Standardwerk für Baumpflege in Deutschland dient. Die ZTV-Baumpflege stellt eine zentrale Grundlage für die Ausschreibung und Durchführung von Baumpflegemaßnahmen dar. Das Hauptziel der ZTV-Baumpflege ist es, die artgerechte und funktionsgerechte Entwicklung von Bäumen im urbanen Raum und entlang der Straßen zu gewährleisten. Bäume sind in diesen Umgebungen oftmals ungünstigen Standortbedingungen ausgesetzt, wie Bodenverdichtungen oder mechanischen Beschädigungen. Durch eine frühzeitige und fachgerechte Pflege sollen diese Fehlentwicklungen vermieden und die Vitalität sowie die Verkehrssicherheit von Bäumen langfristig gesichert werden.
Die Ausgabe 2017 der ZTV-Baumpflege ersetzt die vorherige Ausgabe von 2006 und passt sich dem Bundesnaturschutzgesetz durch Neuerung und Anpassung an, um den aktuellen Stand der Wissenschaft und der Praxis zu reflektieren.
Die ZTV-Baumpflege ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Entwicklungsphasen bzw. unterschiedliche Ziele definieren. Ein zentrales Element ist dabei die Unterscheidung zwischen den vertraglichen Anforderungen (Abschnitt 3) und den ergänzenden Richtlinien (Abschnitt 0), die zusätzliche Hinweise zur Leistungsbeschreibung und zur Überwachung der Arbeiten geben. Während Abschnitt 3 konkrete Leistungen wie die Kronenpflege oder die Totholzentfernung detailliert beschreibt, enthält Abschnitt 0 erweiterte Erläuterungen und Empfehlungen, die zur Ausschreibung der Leistungen herangezogen werden können. Die ZTV-Baumpflege orientiert sich stark an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und gilt als „anerkannte Regel der Technik“. Das bedeutet, dass die in der ZTV-Baumpflege beschriebenen Verfahren und Maßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und bei vertraglichen Vereinbarungen über Baumpflegearbeiten als verbindlich angesehen werden können. Die ZTV-Baumpflege ergänzt damit andere technische Regelwerke wie die ATV DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten) oder die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau).
Die wichtigsten Leistungen, die in der ZTV-Baumpflege beschrieben werden, umfassen:
- Jungbaumpflege: Maßnahmen zur Erziehung und zum Aufbauschnitt von Jungbäumen, um die spätere Funktion des Baumes sicherzustellen. Hierzu gehört die rechtzeitige Korrektur unerwünschter Entwicklungen.
- Kronenpflege: Entfernen von toten, gebrochenen oder sich reibenden Ästen, um die Struktur der Baumkrone zu optimieren.
- Lichtraumprofilschnitt: Sicherstellung eines lichten Raumes entlang von Verkehrswegen durch den Rückschnitt von Ästen.
Einige frühere Maßnahmen, wie die Kronenauslichtung oder der Kronensicherungsschnitt, wurden hingegen als eigenständige Leistungen aus der ZTV-Baumpflege herausgenommen. Diese Arbeiten können jedoch weiterhin im Rahmen von Einkürzungsmaßnahmen ausgeschrieben werden.
Autor: Regelwerksausschuss „ZTV-Baumpflege“ unter Mitwirkung des Arbeitskreises „Baumpflege/Baumkontrollen“
Jahr: 2017
Titel: ZTV-Baumpflege
Untertitel: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
Auflage: 6. Ausgabe
Ort: Bonn
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Quellenart: Regelwerk